Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 16.11.1993 - 2 O 2499/92 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6360
LG Heilbronn, 16.11.1993 - 2 O 2499/92 I (https://dejure.org/1993,6360)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 16.11.1993 - 2 O 2499/92 I (https://dejure.org/1993,6360)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 16. November 1993 - 2 O 2499/92 I (https://dejure.org/1993,6360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,6360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847
    Schmerzensgeldansprüche der Mutter eines getöteten Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1193
  • VersR 1994, 443
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Höhere Schmerzensgeldbeträge wie beispielsweise 5.000,00 DM gewährt die Rechtsprechung für die Schäden infolge des Miterlebens der vorsätzlichen Tötung eines Kindes (LG Heilbronn, VersR 1994, 443 ) oder des Ehemannes (Nr. 605 bei Hacks/Ring/Böhm, a.a.O.); dem ist der vorliegende Fall jedoch keineswegs vergleichbar, in welchem der Sohn des Klägers aufgrund von leichter Fahrlässigkeit des Beklagten zu 1) getötet wurde.
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2018 - 22 U 224/17

    Schmerzensgeldanspruch bei Gewalttat und Versterben

    Bei Misshandlungen, an denen das Opfer alsbald verstirbt, tritt - insbesondere bei erheblichen, grausamen und vorsätzlich zugefügten Verletzungen -die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes hinter die Genugtuungsfunktion zurück, was auch in Fällen, in denen der Geschädigte die Verletzungshandlungen nur relativ kurze Zeit überlebt, den unausweichlichen Tod aber miterlebt hat, die Zuerkennung eines deutlichen Schmerzensgeldes rechtfertigt (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 09.06.2015, 2 U 105/14, juris; OLG Bremen, Beschluss vom 16.03.2012, 3 U 6/12, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 07.09.2012, I-9 W 4/12, NJW-RR 2013, 221; LG Bochum, Urteil vom 29.10.2015, I-2 O 574/12, juris; LG Heilbronn, Urteil vom 16.11.1993, 2 O 2499/92, juris; LG Frankenthal, Urteil vom 09.04.2014, 6 O 488/13, juris; Jaeger, VersR 2016, 1345 mwN; jurisPK-BGB-Vieweg/Lorz, 8. Auflage 2017, § 253, Rn 102 mwN in Fn 285; Hacks u.a., Nr. 2256: vorsätzliche Tötung durch Spaltung des Schädels mit Samuraischwert mit einer Überlebenszeit von ca. 15 Minuten = 10.000 EUR, LG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2007, 4 O 280/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht