Rechtsprechung
LG Heilbronn, 16.11.1993 - 2 O 2499/92 I |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 847
Schmerzensgeldansprüche der Mutter eines getöteten Kindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 847
Papierfundstellen
- MDR 1994, 1193
- VersR 1994, 443
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Höhere Schmerzensgeldbeträge wie beispielsweise 5.000,00 DM gewährt die Rechtsprechung für die Schäden infolge des Miterlebens der vorsätzlichen Tötung eines Kindes (LG Heilbronn, VersR 1994, 443 ) oder des Ehemannes (…Nr. 605 bei Hacks/Ring/Böhm, a.a.O.); dem ist der vorliegende Fall jedoch keineswegs vergleichbar, in welchem der Sohn des Klägers aufgrund von leichter Fahrlässigkeit des Beklagten zu 1) getötet wurde. - OLG Düsseldorf, 20.08.2018 - 22 U 224/17
Schmerzensgeldanspruch bei Gewalttat und Versterben
Bei Misshandlungen, an denen das Opfer alsbald verstirbt, tritt - insbesondere bei erheblichen, grausamen und vorsätzlich zugefügten Verletzungen -die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes hinter die Genugtuungsfunktion zurück, was auch in Fällen, in denen der Geschädigte die Verletzungshandlungen nur relativ kurze Zeit überlebt, den unausweichlichen Tod aber miterlebt hat, die Zuerkennung eines deutlichen Schmerzensgeldes rechtfertigt (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 09.06.2015, 2 U 105/14, juris; OLG Bremen, Beschluss vom 16.03.2012, 3 U 6/12, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 07.09.2012, I-9 W 4/12, NJW-RR 2013, 221; LG Bochum, Urteil vom 29.10.2015, I-2 O 574/12, juris; LG Heilbronn, Urteil vom 16.11.1993, 2 O 2499/92, juris; LG Frankenthal, Urteil vom 09.04.2014, 6 O 488/13, juris; Jaeger, VersR 2016, 1345 mwN;… jurisPK-BGB-Vieweg/Lorz, 8. Auflage 2017, § 253, Rn 102 mwN in Fn 285; Hacks u.a., Nr. 2256: vorsätzliche Tötung durch Spaltung des Schädels mit Samuraischwert mit einer Überlebenszeit von ca. 15 Minuten = 10.000 EUR, LG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2007, 4 O 280/04).